
Lieber Börsenbesucher,
das Veterinäramt Wiesbaden schreibt vor, dass jeder Käfig mit Adresse, Unbedenklichkeitsbescheinigung und Vogelbezeichnung versehen sein muss.
Sie haben die Möglichkeit, mit dem PC Ihre Verkaufskarten und die Unbedenklichkeitsbescheinigung auszufüllen.
Kein Verkauf von Wachteln oder Tauben (auch keine Ziertauben oder chinesische Zwergwachteln)
Wir freuen uns über Ihren Besuch.
Hier finden Sie Ihre Käfigkarten, die Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie die Börsenordnung zum Download
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