Lieber Börsenbesucher,
Das Veterinäramt Wiesbaden schreibt vor, dass jeder Käfig mit der Adresse vom Anbieter und mit der exakten Vogelbezeichnung versehen sein muss. Darüber hinaus muss beim Betreten der Halle eine Unbedenklichkeitserklärung abgegeben werden.
Sie haben die Möglichkeit, mit dem PC Ihre Verkaufskarten und die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Vorfeld auszufüllen und auszudrucken. Hier finden Sie Ihre Käfigkarten, die Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie die Börsenordnung zum Download.
Kein Verkauf von Wachteln oder Tauben (auch keine Ziertauben oder chinesische Zwergwachteln)
Der Vogelankauf von Hr. Paul Nyland findet nicht statt.
Wir freuen uns über Ihren Besuch.
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